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Ausschuss I: Ethische Fragen der Humangenetik

Hintergrund

Die Humangenetik bietet Chancen und Risiken. Wie kann der Mensch die neuen Möglichkeiten ethisch vertretbar nutzen? Zwei eng miteinander verbundene Felder sind dabei zu unterscheiden: Die Stammzellenforschung und die Präimplantationsdiagnostik (PID). Um diese sehr komplexen Themen greifbar zu machen und im Ausschuss einen Entschluss fassen zu können, wollen wir folgende Fragen diskutieren:

  • Führt die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu einer Selektion von ungeborenem Leben und zu neuen "Designerbabys"?

  • Hat die medizinische Forschung nicht die Pflicht, Krankheiten und Leiden zu minimieren, d.h. mit aller Anstrengung nach neuen Heilungsmethoden zu suchen?

  • Ab welchem Zeitpunkt entsteht menschliches Leben? Sollte das gezielte Herstellen der Stammzellen, die in der Gentechnologie von entscheidender Bedeutung sind, erlaubt werden?

  • Ist der Mensch patentierbar? Wo verläuft die Grenzlinie zwischen nutzbringender Erfindung und der reinen Entdeckung des menschlichen Genoms?

Bei all diesen Fragen gilt es zu bedenken: Darf der Mensch ohne alle Folgen seines Handelns abschätzen zu können in die Schöpfung eingreifen und so zum eigenen Schöpfer werden?

 

Erläuterungen zu den Fragen

PID und die Furcht vor Designerbabys

Mit Hilfe der PID lassen sich genetische Schädigungen bereits wenige Tage nach der Befruchtung einer Eizelle erkennen. Die PID wird, sofern sie erlaubt ist, in der Regel am dritten Tag nach der Befruchtung vorgenommen. Ist der Embryo gesund, wird er in die mütterliche Gebärmutter verpflanzt; ist er geschädigt, lässt man ihn absterben. Aber die PID ist in Deutschland verboten. Nur durch Fruchtwasseruntersuchungen dürfen Ärzte bei Embryos oder Föten mögliche Behinderungen feststellen, die eine Abtreibung erlauben. Eine Einpflanzung und anschließende Abtreibung mit allen psychischen Folgen für die Betroffenen ließe sich ersparen, wenn eine PID vorab erlaubt wäre. Kritiker halten dagegen, dass das Lebensrecht Behinderter dann massiv beschränkt werde und dann irgendwann das Tor zu "Designerbabys" offen stehe, indem alle im Reagenzglas gezeugten Kinder mittels PID vernichtet werden, die nicht den Wünschen ihrer Eltern entsprechen.


Der Beginn menschlichen Lebens und die Stammzellenforschung

Nach deutschem Recht beginnt menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Nach angelsächsischer Rechtsauffassung beginnt das Leben erst mit der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter, 14 Tage nach der Verschmelzung. Wegen der deutschen Rechtsauffassung ist es verboten, gezielt zur Gewinnung von Stammzellen künstlich Embryonen im Reagenzglas herzustellen. Die Forschung mit Stammzellen ist allerdings nicht verboten. Dazu dürfen "übriggebliebene" Embryonen (die in diesem Stadium aus einer Ansammlung von ungefähr acht Zellen bestehen), die von der in bestimmten Fällen erlaubten künstlichen Befruchtung stammen. Wegen einer Gesetzeslücke ist es außerdem nicht verboten, Stammzellen aus Ländern zu importieren, in denen die Herstellung solcher Embryos für Forschungszwecke erlaubt ist.

Die Stammzellen sind deswegen so wichtig für die Gentechnologie, weil sie noch nicht auf ein bestimmtes Wachstumsziel festgelegt sind. Aus ihnen können durch genetische Manipulation Haar- oder Herzzellen, Hand- oder Leberzellen oder Gehirn- oder Zungenzellen hergestellt werden. So könnte auch künftig ein menschliches Ersatzteillager entstehen.


Patentschutz für die kommerzielle Gentechnologie?

Die medizinische und pharmazeutische Wirtschaft ist daran interessiert, aus ihren Investitionen in die Gentechnologie wirtschaftlichen Gewinn zu schöpfen. Die Investitionskosten in die Forschung und Entwicklung sind gerade im Bereich der Gentechnik hoch und risikoreich. Durch Patentierung und den damit verbundenen Rechtsschutz kann der Biotechnologiebranche genügend Rechtssicherheit geschaffen werden, um zu investieren. In anderen Ländern ist dies schon der Fall.

Auf menschliches Leben gibt es kein Patent – aber auf einzelne menschliche Gene und Gensequenzen. Kritiker wie die Ärzteschaft, die Kirchen oder die Mehrheit der Enquêtekommission des Bundestags "Ethik und Recht der neuen Medizin" bemängeln daran, Gene und Gensequenzen seien eine Entdeckung und als gemeinsames Erbe der Menschheit nicht patentierbar. Die Gegenseite sagt: Genen eine neue Funktion zu geben und sie gezielt einzusetzen und zu nutzen entspricht einer Erfindung und ist mehr als eine bloße Entdeckung. Deswegen greift der Patentschutz.


Pflicht der medizinischen Forschung

Das menschliche Genom ist seit letztem Jahr entschlüsselt. Mit dem Bauplan in der Hand können Forscher hoffen, die Abläufe in den menschlichen Zellen zu verstehen. Dadurch könnten in Zukunft große Fortschritte bei der Behandlung von Krankheiten wie Krebs, AIDS oder Alzheimer erzielt werden. Denn die Einsicht in den genetischen Bauplan der Zellen erlaubt die Erforschung der dazugehörigen Proteine, die Behandlung von Krankheiten, die durch sie ausgelöst werden, die Einschleusung heilender Gene und die gezielte Anwendung von Medikamenten im Zellinneren. Zentral für die Heilung schwerer Krankheiten könnte das therapeutische Klonen werden, das einen zentralen Platz in der Stammzellenforschung einnimmt.