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Ausschuss II: Zuwanderung, Asyl und IntegrationEine strukturelle Gemeinsamkeit charakterisiert die europäischen Länder: das radikale Absinken der Geburtenraten. Eine Abnahme der Bevölkerung ohne Zuwanderung würde also zwangsläufig einsetzen. Dieses Phänomen ist auch in Ländern des ehemaligen Ostblocks zu beobachten, sodass ein Migrationsdruck aus dieser Tatsache nicht ohne weiteres abgeleitet werden kann. Die soziale Alterssicherung durch den Generationenvertrag, bei dem die heutigen Arbeitnehmer durch eingezahlte Sozialbeiträge Renten finanzieren, würde bald nicht mehr greifen, wenn die Zahl der Arbeitnehmer immer weiter abnimmt und die der Rentenempfänger steigt. Eine Zuwanderungspolitik - und an sie gekoppelte Integrationspolitik - sollte also unter einer wichtigen Prämisse stehen: Zuwanderung nach Deutschland muss faktisch anerkannt werden, sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung. Zuwanderung ist, wie gerade erörtert, an soziale, sicherheits- und außenpolische sowie institutionelle Aspekte geknüpft zu sein. Damit einhergehend ist eine positive Grundeinstellung aller vonnöten, um auf dieser Basis eine weitsichtige und verständnisvolle Politik betreiben zu können. Dies bedarf einer irgendwie gearteten Kontrolle über die Einwanderung. Ein Zuviel an Zuwanderung ist genauso sozial unverträglich wie ein Zuwenig. Die Frage ist, welche Institution in Zukunft eine Zuwanderungsregelung ausführt. Für eine gesellschaftlich konsensfähige Anzahl von Zuwanderern müssten Quoten festgelegt werden. Wenn dies eine staatliche Autorität vornimmt, so sollten getroffene Vereinbarungen über Quotierung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen und nicht nur Einzelinteressen, etwa von Arbeitgebern, widerspiegeln. Es sollte somit entschieden werden, wer aus humanitären, ökonomischen und demographischen sowie übergeordneten außen-, sicherheits- und europapolitischen Gründen für welche Zeitdauer zuwandern darf. Hierbei sind jedoch rechtliche und auch außenpolitische Grenzen zu beachten, z.B. die Freizügigkeit von EU-Bürgern sowie bereits bestehende Rückübernahmeabkommen
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