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Ausschuss VI

Ausschuss VI: Europäische Verfassung


"Europa" ist nicht weit weg
Interview mit Eschel Alpermann, Büroleiter der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament

Herr Alpermann, warum ist ein Jugendparlament wichtig?
Ich halte ein Jugendparlament deswegen für wichtig, weil es Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Gelegenheit bietet, einmal selbst in die Rolle der politisch Handelnden zu schlüpfen. Die innere Organisation und Entscheidungsabläufe eines Parlaments werden nachvollziehbarer. Es wird z.B. erlebbar, warum Parlamente Entscheidungen in Ausschusssitzungen vorstrukturieren, warum sich Fraktionen zur Durchsetzung gemeinsamer Interesse bilden, warum es Vorsitzende und Berichterstatter in Parlamenten gibt. Papierne Vorschriften wie Gemeindeordnungen, das Grundgesetz oder die europäischen Verträge werden mit Leben erfüllt. Die Distanz zwischen diesen Vorschriften und der politischen Verfassungswirklichkeit wird überwindbar. Kurz: Ein Jugendparlament trägt in meinen Augen zum tieferen Verständnis politischer Abläufe bei und ist Ermutigung zu eigenem politischem Engagement.

Warum ist es wichtig, dass sich solch ein Jugendparlament mit Europa befasst?
"Europa" ist nicht weit weg, sondern wir leben mitten in Europa und jeden Tag mit Europa. Europäische Politik durchdringt heute zahlreiche Lebensbereiche in Bund, Ländern und Kommunen von der Verbraucher- und Umweltpolitik über das Arbeitsrecht bis hin zu Wettbewerbs- und Ausschreibungsvorgaben. Ein gutes Stück Europa werden wir am 1. Januar 2002 alle mit den Händen greifen können: den Euro.
Viele Zusammenhänge in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sind ohne ein tieferes Verständnis der EU nicht mehr zu durchschauen und zu verstehen. Insofern wird die Auseinandersetzung Jugendlicher mit europäischer Politik zu einer unverzichtbaren beruflichen und gesellschaftlichen Qualifikation.

Die Beschäftigung junger Menschen mit Europa ist aber auch noch aus einem anderen
Grunde wichtig: Anders als den Gründungsvätern und -müttern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts, aus der die heutige Europäische Union entstanden ist, haben die meisten Jugendlichen in Europa heute (zum Glück) die Erfahrung von Krieg und Zerstörung nie selbst machen müssen. Dass diese Erfahrungen den AnstoŠ zur europäischen Integration gaben sollte nie in Vergessenheit geraten und auch zukünftige Generationen in ihrem Handeln bestimmen.

Was muss eine Europäische Verfassung leisten?
Hervorgegangen aus einer Reihe völkerrechtlicher Verträge zwischen Nationalstaaten, die zwischen Regierungen oft bis in die Nächte hinein auf Vertragskonferenzen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurden, fehlt bis heute aber ein direkt legitimierter, verfassungsgebender Souverän. Eine europäische Verfassung sollte meines Erachtens daher von einem Konvent, der Kontakte zu den wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen hält und der aus nationalen Abgeordneten und Europaparlamentariern sowie aus Beauftragten der Regierungen und einem Vertreter der Kommission besteht, erarbeitet und dann in einem europaweiten Referendum den europäischen Bürgern zur Annahme vorgelegt werden. Mit der jetzt beginnenden Diskussion über eine ÷nderung der europäischen Verträge auf einer Regierungskonferenz im Jahr 2004 wird dies sicherlich noch nicht gelingen, diese Entwicklung wird sich aber in Zukunft nicht aufhalten lassen.

Ferner sollte eine Verfassung so einfach wie möglich lesbar sein. Die Vielzahl der Verfahren, mit denen die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union tätig werden, sollte auf ein überschaubares Maß reduziert, die Aufgaben zwischen der europäischen und der mitgliedstaatlichen Ebene genauer definiert werden, ohne dabei ein effektives Tätigwerden Europas und die Weiterentwicklung der europäischen Integration als Ganzer zu beeinträchtigen. Die Entscheidungsfindung in Europa muss transparenter und nachvollziehbarer werden. Dazu müsste der Ministerrat, wo er als Gesetzgeber handelt, öffentlich tagen. Das Europäische Parlament müsste ihm überall dort, wo der Rat Legislativakte erlässt, und im Haushaltsrecht voll gleichgestellt werden. Die Europäische Kommission müsste sich auf eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen Parlament stützen, kurz: das Regierungssystem der Gemeinschaft/Union sich einem parlamentarischen System mit zwei Kammern (einer Staaten- und einer Bürgerkammer), die eine europäische Exekutive kontrollieren, annähern. Die gesteigerte Verantwortlichkeit der EU-Institutionen für die europäische Politik gegenüber den Wählerinnen und Wählern sowie die volle Verantwortung des EP für die EU-Haushaltsmittel würden das Interesse an Europawahlen steigern.

Schließlich sollte eine europäische Verfassung auch die gemeinsamen Grundwerte der europäischen Demokratien wiederspiegeln. Die im letzten Dezember in Nizza feierlich proklamierte Grundrechtecharta müsste verbindlichen Charakter erhalten und die darin niedergelegten Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger müssten einklagbar sein.


Birte Betzendahl