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Ausschuss VI: Europäische Verfassung
"Europa" ist nicht weit weg
Interview mit Eschel Alpermann,
Büroleiter der SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament
Herr Alpermann, warum ist ein Jugendparlament wichtig?
Ich halte ein Jugendparlament deswegen für wichtig, weil es Jugendlichen und jungen
Erwachsenen die Gelegenheit bietet, einmal selbst in die Rolle der politisch Handelnden zu
schlüpfen. Die innere Organisation und Entscheidungsabläufe eines Parlaments
werden nachvollziehbarer. Es wird z.B. erlebbar, warum Parlamente Entscheidungen in
Ausschusssitzungen vorstrukturieren, warum sich Fraktionen zur Durchsetzung gemeinsamer
Interesse bilden, warum es Vorsitzende und Berichterstatter in Parlamenten gibt.
Papierne Vorschriften wie Gemeindeordnungen, das Grundgesetz oder die
europäischen Verträge werden mit Leben erfüllt. Die Distanz zwischen
diesen Vorschriften und der politischen Verfassungswirklichkeit wird überwindbar.
Kurz: Ein Jugendparlament trägt in meinen Augen zum tieferen Verständnis
politischer Abläufe bei und ist Ermutigung zu eigenem politischem Engagement.
Warum ist es wichtig, dass sich solch ein Jugendparlament mit Europa befasst?
"Europa" ist nicht weit weg, sondern wir leben mitten in Europa und jeden Tag mit Europa.
Europäische Politik durchdringt heute zahlreiche Lebensbereiche in Bund,
Ländern und Kommunen von der Verbraucher- und Umweltpolitik über das
Arbeitsrecht bis hin zu Wettbewerbs- und Ausschreibungsvorgaben. Ein gutes Stück
Europa werden wir am 1. Januar 2002 alle mit den Händen greifen können: den
Euro.
Viele Zusammenhänge in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sind ohne ein tieferes
Verständnis der EU nicht mehr zu durchschauen und zu verstehen. Insofern wird die
Auseinandersetzung Jugendlicher mit europäischer Politik zu einer unverzichtbaren
beruflichen und gesellschaftlichen Qualifikation.
Die Beschäftigung junger Menschen mit Europa ist aber auch noch aus einem anderen
Grunde wichtig: Anders als den Gründungsvätern und -müttern der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl in den fünfziger Jahren
des letzten Jahrhunderts, aus der die heutige Europäische Union entstanden ist, haben
die meisten Jugendlichen in Europa heute (zum Glück) die Erfahrung von Krieg und
Zerstörung nie selbst machen müssen. Dass diese Erfahrungen den AnstoŠ zur
europäischen Integration gaben sollte nie in Vergessenheit geraten und auch
zukünftige Generationen in ihrem Handeln bestimmen.
Was muss eine Europäische Verfassung leisten?
Hervorgegangen aus einer Reihe völkerrechtlicher Verträge zwischen
Nationalstaaten, die zwischen Regierungen oft bis in die Nächte hinein auf
Vertragskonferenzen hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurden, fehlt bis heute
aber ein direkt legitimierter, verfassungsgebender Souverän. Eine europäische
Verfassung sollte meines Erachtens daher von einem Konvent, der Kontakte zu den
wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen hält und der aus nationalen Abgeordneten und
Europaparlamentariern sowie aus Beauftragten der Regierungen und einem Vertreter der
Kommission besteht, erarbeitet und dann in einem europaweiten Referendum den
europäischen Bürgern zur Annahme vorgelegt werden. Mit der jetzt beginnenden
Diskussion über eine ÷nderung der europäischen Verträge auf einer
Regierungskonferenz im Jahr 2004 wird dies sicherlich noch nicht gelingen, diese
Entwicklung wird sich aber in Zukunft nicht aufhalten lassen.
Ferner sollte eine Verfassung so einfach wie möglich lesbar sein. Die Vielzahl der
Verfahren, mit denen die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Union
tätig werden, sollte auf ein überschaubares Maß reduziert, die Aufgaben
zwischen der europäischen und der mitgliedstaatlichen Ebene genauer definiert werden,
ohne dabei ein effektives Tätigwerden Europas und die Weiterentwicklung der
europäischen Integration als Ganzer zu beeinträchtigen.
Die Entscheidungsfindung in Europa muss transparenter und nachvollziehbarer werden. Dazu
müsste der Ministerrat, wo er als Gesetzgeber handelt, öffentlich tagen. Das
Europäische Parlament müsste ihm überall dort, wo der Rat Legislativakte
erlässt, und im Haushaltsrecht voll gleichgestellt werden. Die Europäische
Kommission müsste sich auf eine Mehrheit der Abgeordneten im Europäischen
Parlament stützen, kurz: das Regierungssystem der Gemeinschaft/Union sich einem
parlamentarischen System mit zwei Kammern (einer Staaten- und einer
Bürgerkammer), die eine europäische Exekutive kontrollieren, annähern.
Die gesteigerte Verantwortlichkeit der EU-Institutionen für die europäische
Politik gegenüber den Wählerinnen und Wählern sowie die volle
Verantwortung des EP für die EU-Haushaltsmittel würden das Interesse an
Europawahlen steigern.
Schließlich sollte eine europäische Verfassung auch die gemeinsamen Grundwerte der
europäischen Demokratien wiederspiegeln. Die im letzten Dezember in Nizza feierlich
proklamierte Grundrechtecharta müsste verbindlichen Charakter erhalten und die darin
niedergelegten Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger müssten
einklagbar sein.
Birte Betzendahl
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