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Unterausschüsse |
Europäische VerfassungsdebatteUnterausschuss - Institutionelle Reformen Europa wird als Idee von seinen Bürgern gutgeheißen doch es hat in den Augen vieler einen gravierenden Schönheitsfehler: seine Institutionen. Die komplizierte Verschachtelung der Kompetenzen wirkt für viele verwirrend. Europäischer Rat und Rat der Union, Parlament und Kommission sind ein reines Konfusium, abgesehen davon fehlt ihnen, mit Ausnahme des Europäischen Parlaments, die demokratische Legitimation. Das Parlament, als einziges direkt gewählt, hat zwar Haushalts- und Kontrollbefugnisse, aber keine Gesetzesinitiative wie etwa der deutsche Bundestag. Viele Entscheidungen des Ministerrates können nur einstimmig getroffen werden, was nach der EU-Osterweiterung zu einer regelrechten Blockade der Institutionen führen könnte. Die Frage, die sich diesem Unterausschuss stellt, ist daher, wie sich diese Institutionen reformieren lassen und was dabei zu beachten ist. "Eine
neue Architektur für das Haus Europa", Europa-Information: Institutionelle Reform Reform
des Rates für eine effiziente EU Bundeskanzler
Schröder und Premierminister Blair fordern Reform des Europäischen
Rates
Unterausschuss - Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten Die gegenwärtige Kompetenzordnung zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Regionen ist das Ergebnis jahrzehntelanger, schrittweisen Anpassung an neue Ziele und Aufgaben. Zum Teil wurden der EU Kompetenzen übertragen, zum Teil haben sich Zuständigkeiten aus dem spill - over der Marktintegration ergeben oder wurden durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes herausgebildet. Das Ergebnis ist ein komplexes System, in dem die Bürger nicht nachvollziehen können, über welche Zuständigkeiten die Europäische Union heute eigentlich verfügt. Die gegenwärtige Kompetenzverteilung folgt keiner erkennbaren Systematik. Es besteht Unklarheit sowohl über die Reichweite, die Instrumente und das Verfahren als auch über die Rechtswirkung der europäischen Gesetzgebung. Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, muss das politische System Europas nicht neu erfunden werden. Vielmehr geht es darum, das zugrunde liegende Ordnungskonzept sichtbar zu machen und verständlich zu gestalten. Dieser Ausschuss soll sich daher mit der Frage der klaren Kompetenzverteilung beschäftigen. Die
Kompetenzordnung der Europäischen Union nach Nizza Kompetenzabgrenzung
im Rahmen der Reformdiskussion zur Zukunft der Europäischen Union Zur
Rolle der nationalen Parlamente und zur Kompetenzverteilung in der Europäischen
Union Politische
Erklärung der Konstitutionellen Regionen Bayern, Katalonien, Nordrhein-Westfalen,
Salzburg, Schottland, Wallonien und Flandern
Unterausschuss - Grundrechtecharta (GRC) Zum Abschluss der Regierungskonferenz von Nizza im Dezember 2000 wurde
die Grundrechtecharta feierlich verkündet. Die Garantie von Grund- und Menschenrechten ist in weiten Teilen Europas längst zur Selbstverständlichkeit moderner Rechtsrealität geworden. Innerhalb der EU ist sämtliche Hoheitsgewalt, ob nationale Staats- oder Gemeinschaftsgewalt, an diese Grundrechte gebunden. Somit stellt sich die Frage, was eine GRC auf europäischer Gemeinschaftsebene noch erreichen kann. Welche inhaltlichen oder sonstigen Neuerungen wird sie mit sich bringen und wozu ist sie überhaupt notwendig? Die Motive zur Schaffung der Charta müssen daher mit Interessen begründet werden, die über inhaltliche Aspekte hinausgehen und die für die Weiterentwicklung und die Rechtsqualität der Union von entscheidender Bedeutung sein könnten. In erster Linie soll sich dieser Unterausschuss mit der Frage auseinandersetzen, ob die GRC ein Teil einer europäischen Verfassung werden soll. Wenn ja, stellt sich natürlich auch die Frage, ob in der aktuellen Fassung? Die
Europäische Grundrechtecharta "Europäische
Charta der Grundrechte - Herzstück einer Europäischen Verfassung" "Einheit
in Vielfalt: Welche politische Gestaltung braucht Europa?"
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