 |
Aktuelles
Thema
Teilnehmende
Hintergrund
Links
|
 |
|
Ausschuss V:
Zuwanderung, Asyl und Integration
Migration
Der vielschichtige Begriff "Migration" umfasst generell alle
Wanderungsbewegungen von Menschen. Dazu gehören freiwillige Auswanderung,
Flucht/Vertreibung durch Krieg und Terror, regulierte Arbeitsmigration
und "illegale" Einwanderung z.B. auf der Suche nach Arbeit.
Neben inneren, im Land stattfindenden Wanderungen, sind die zwischenstaatlichen
Migrationen diejenigen, die die europäischen Staaten und ihre Politiker
besonders beschäftigen.
Oft werden Migranten als Importeure vielerlei gesellschaftlicher Bedrohungen
wie Drogen, Kriminalität, Krankheiten (Aids), Billiglöhne
und insbesondere seit dem 11.September 2001 Fundamentalismus
und Terrorismus betrachtet. Innere Sicherheit und Wohlstand gilt es
demnach vor ihnen zu sichern. Ein massives Problem stellt die hohe Zahl
der illegalen Einwanderer dar. Nach Schätzungen der europäischen
Polizeibehörde Europol kommen jährlich um die 500 000 illegale
Einwanderer in die EU. Das sind weniger als 1% der 70 Millionen Menschen,
die weltweit auf der Suche nach einer neuen Heimat ihr ursprüngliches
Heimatland verlassen. Dazu kommen 400 000 Asylbewerber jährlich,
die in einem EU-Land Antrag auf Asyl stellen. Über 1000 Menschen
kommen jährlich auf ihrem Fluchtweg nach Europa ums Leben.
Die Mehrheit der Flüchtlinge, die sich auf dem Weg nach Europa
machen, tut dies nicht, um sich vor Verfolgung in ihrem Heimatland zu
schützen, sondern ist auf der Suche nach einem besseren Leben in
Wohlstand, da sie meist aus sehr armen Ländern kommen. "Tickets"
nach Europa sind außerdem billiger als nach Amerika und außerdem
lockt in Europa das sicherere Sozialsystem.
Die besonders rigide Asylpolitik europäischer Länder der
letzten Jahre hat einem Nebenphänomen Auftrieb gegeben: "Schleuserbanden"
und "Schlepper" sind ein starker Katalysator jener "irregulären"
Einwanderung. Sinnvoll als Vorgehensweise gegen Migration scheint in
diesem Zusammenhang eine internationale Flucht-Prävention. Keine
Bekämpfung der "Flüchtlinge", sondern eine nachhaltige
Beseitigung von Fluchtursachen z.B. präventive Friedenspolitik
und sozial- und umweltverträgliche Entwicklungspolitik. Mit ein
"wenig mehr Entwicklungshilfe" ist es nach Aussagen von Migrationsforschern
dabei noch lange nicht getan.
Asyl
International ist das Asylrecht im Völkerrecht, in der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) verankert, jedoch nicht als individuelles
Schutzrecht Einzelner. Vielmehr zeigt es ein staatliches Asylrecht als
Handlungsmöglichkeit auf. Neben dieser von 120 Staaten anerkannten
Konvention wurde das Grundrecht auf Asyl im deutschen Grundrechtekatalog
formuliert.
Deutschland hat mit Artikel 16, Absatz 2, Satz 2 "Politisch Verfolgte
genießen Asylrecht" als einziger Staat in der internationalen
Gemeinschaft das Recht auf Asyl als einklagbares Grundrecht in seiner
Verfassung festgelegt. Eingeschränkt wurde Artikel 16 allerdings
1993 durch den sog. "Asylkompromiss" zwischen den Bundestagsfraktionen
CDU/CSU, FDP und SPD. Der Grundgesetzartikel 16 II 2 wurde um Artikel
16a ergänzt, der das Individualrecht von politisch Verfolgten,
in der BRD Asyl zu beantragen an eine Reihe von Bedingungen knüpfte
und ein komplexe Struktur aus Asylverfahren, Aufenthaltsstatus und Versorgungsansprüchen
schuf.
Der Anspruch auf Asyl nach der GFK ist viel weiter gefasst. Demnach
genießen diejenigen das Recht auf Asyl, die "... aus der
begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion,
Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
oder wegen einer politischen Überzeugung" auf der Flucht befinden.
Der Harmonisierungsgrad im europäischen Asylrecht bewegt sich
auch nach dem EU-Gipfel von Sevilla (21. 22.Juni 2002) noch immer
knapp über Null. Vorerst wird der europäische Flickenteppich
im Asylrecht also erhalten bleiben und jeder Mitgliedsstaat diesen Punkt
auch weiterhin für sich regeln. Es fehlt in diesem Bereich noch
immer die gemeinsame, zentrale Koordination wichtiger Fragen und eine
Vereinheitlichung des Asylrechts sowie einer gemeinsamen Einwanderungspolitik
der EU-Staaten. Nicht unwichtiges Detail ist dabei die Frage der ausgewogenen
und fairen Verteilung der "Zuwanderungslasten", das sog. "burden-sharing".
Integration
Der Begriff der Integration von Zuwanderern erschien und erscheint
immer noch uneinheitlich und wird diffus für unterschiedliche Konzepte
und damit einhergehenden Vorstellungen gebraucht.
Während in klassischen Einwanderungsländern die Einwanderung
als solche positiv im Bewusstsein der Bevölkerung verankert ist
(z.B. die USA als melting pot - Schmelztiegel der Einwanderer), fehlt
den meisten europäischen Staaten, die sich in der neueren Geschichte
eher als Auswanderungsstaaten begriffen, eine längere Einwanderungstradition.
Die Ansichten in der Gesellschaft bezüglich Integration reichen
weit auseinander: Von Grundvorstellungen wie Assimilation, also absolute
Anpassung der Minderheiten an die "nationale und kulturelle Werte
der Mehrheitskultur" bis hin zur "multikulturellen Gesellschaft,
in der Menschen mit verschiedener Abstammung, Sprache, Herkunft und
Religionszugehörigkeit so zusammenleben, dass sie deswegen weder
benachteiligt noch bevorzugt werden". Also Wagenburgmentalität
und Einwanderungsverhinderung versus Multikulti und Zuwanderung für
alle? Wir leben in einer Gesellschaft, in der eine Vielzahl von Lebensstilen
und Lebensentwürfen nebeneinander existieren. Integration beinhaltet
somit auch einen beständigen Prozess der Verständigung über
gemeinsame Grundlagen und Regeln des Zusammenlebens in einem Gemeinwesen.
Sie muss immer wieder neu gefördert werden und sollte nicht nur
auf kulinarische und musikalische Bereicherung des gesellschaftlichen
Lebens oder einer rein bedarfsgerechten Einwanderung aufgrund demographischer
und wirtschaftlicher Notwendigkeit reduziert werden.
Es geht vielmehr um eine Ausstattung aller Staatsbürger - Zugewanderter
und Einheimischer- mit den gleichen Rechten und Pflichten. Ein wichtiger
Faktor ist dabei das Beherrschen einer gemeinsamen Sprache, als Voraussetzung
um miteinander kommunizieren , sich austauschen und voneinander lernen
zu können. Ein großes Integrationsproblem stellt die weitverbreitete
Fremdenfeindlichkeit dar, die aus der Angst der "Einheimischen"
vor den "Fremden" resultiert, die oft als Bedrohung erscheinen.
Klischees, also Bilder, die wir von Menschen anderer Kulturen im Kopf
haben, werden in den "Fremden" gesucht und gefunden. Ein Klima
der Integration kann es allerdings nur bei Gleichstellung und Chancengleichheit
für alle geben.
Überblick über die wichtigsten Beschlüsse auf
EU-Ebene in den letzten Jahren
-
1997
Das Dubliner Abkommen tritt in Kraft: Illegal eingereiste Asylsuchende
können in das Land zurückgeschickt werden, in dem sie
erstmals europäischen Boden betreten haben. Die praktische
Umsetzung dieser Regelung ist im bürokratischen Europa nicht
ganz einfach.
-
1997
Amsterdamer Vertrag: innerhalb von 5 Jahren soll die Einwanderungspolitik
der Mitgliedsstaaten in die Gemeinschaftspolitik der Union überführt
werden.
-
Herbst 1999
EU-Gipfel in Tampere: Die europäischen Regierungschefs entwerfen
einen genauen Plan für den europäischen "Raum der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Die Brüsseler
Kommission wird zur 'Bauaufsicht' bestellt. In wenigen Jahren soll
ein gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen werden,
dass sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention stützen
und gemeinsame Mindeststandards festlegen soll. Doch trotz der Einigkeit
über diesen gemeinsam beschlossenen Weg zeichnen sich bei dem
Versuch der Verwirklichung dieser ehrgeizigen Ziele große
Probleme ab. Die Vorschläge der Kommission sind umstritten,
die Innenminister müssen alles einstimmig entscheiden und das
europäische Parlament hat kein Mitentscheidungsrecht.
-
21.-22.Juni 2002
EU-Gipfel von Sevilla: Beschlossen wurde in Sevilla die Fingerabdruckdatei
Eurodac, um die Zuständigkeiten bei der Asylprüfung in
Zukunft effizienter regeln zu können. Diskutiert wurden weitere
Verschärfungen bei den Einreisebestimmungen, Aktionspläne
zur Bekämpfung der illegalen Einwanderer, die Schaffung eines
gemeinsamen Visa-Identifikationssystems und der Aufbau einer gemeinsamen
europäischen Grenzpolizei zur Sicherung der EU-Außengrenzen.
Durch die Osterweiterung der EU werden in den nächsten Jahren
11 000 deutsche Grenzpolizisten einen neuen Job suchen, denn Deutschland
wird dann keine Außengrenze mehr haben, die bewacht werden
müsste.
Je näher die für 2004 geplante Osterweiterung der EU rückt,
desto wichtiger wird für die EU-Länder die Kooperation mit
den Beitrittskandidaten bei der Überwachung der illegalen Flüchtlingsströme.
In diesem Zusammenhang ist auch nochmal die geplante europäische
Grenzpolizei zu nennen. Nach der EU-Osterweiterung soll die EU ein gemeinsames
Asyl- und Einwanderungsrecht bekommen. Beschlossene Sache ist schon
das europaweit einheitliche Strafmaß für "Schleppen"
und "Schleusen". Bis zu 8 Jahre Gefängnis sollen auf
gewerbsmäßigen Menschenhandel verhängt werden können.
Außerdem soll es eine gemeinsame Visapolitik geben, um den Missbrauch
durch Einreisende zu erschweren. Mit Hilfe einer Visa-Datenbank und
der Fingerabdruckdatei Eurodac, die in Sevilla beschlossen wurde, können
Einreisende in Zukunft auch ohne Pass abgeschoben werden.
|
|
|